Verfahren

1. Kontaktaufnahme

Zunächst klären wir alles Notwendige, was Sie zur Beratung benötigen.Dabei notieren Sie sich ggf. all das, was Sie an Unterlagen vorbereiten sollten oder Sie drucken sich die Checklisten unserer Seite aus. So kann gar nichts vergessen werden. Falls doch, so haben Sie jedoch immer auch die Möglichkeit, fehlende Belege nachzureichen.

2. Beratung

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir Ihre persönliche Steuererklärung und loten dabei alle Möglichkeiten aus, die sich für Sie ergeben.
Dazu gehören u. a. die Erfassung aller Ihrer Werbungskosten, abzugsfähiger Versicherungsbeiträge, geleisteter Spenden oder außergewöhnliche Belastungen.
Wir klären Ansprüche auf Arbeitnehmer-Sparzulage durch vermögenswirksame Leistungen genau so wie Zulagen und/oder Steuervorteile aus „Riester“-Verträgen.
Nicht vergessen werden dürfen die Abzugsmöglichkeiten von Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen.
Wir überprüfen Kindergeldsachen und beraten zur Steuerklassen-Wahl.
Hilfe erhalten Sie auch bei Fragen zur Abgeltungssteuer.
Wir stellen für Sie Lohnsteuer-Ermäßigungs-Anträge.
Den Schriftwechsel mit dem Finanzamt übernehmen wir für Sie; gute Erfahrungen haben wir auch mit dem Internet-Versand der Steuererklärungen gemacht.
Sie sehen also, bei uns sind Sie gut aufgehoben.

3. Bescheid

Nach erfolgter Bearbeitung durch das Finanzamt erhalten wir zunächst den Steuerbescheid, den wir dann auch gleich auf Richtigkeit überprüfen. So können keine Fristen versäumt werden. Den Bescheid erhalten Sie dann von uns, versehen mit einem Prüfvermerk.
Bei Abweichungen wird automatisch durch uns ein Rechtsbehelf eingelegt, im Falle einer dann abschlägigen Antwort durch das Finanzamt wird geprüft, inwieweit der Klageweg vor das Finanzgericht beschritten werden kann.
Die für diesen Weg entstehenden Kosten werden in einem separaten Rechtsbehelfs-Vertrag geregelt.
Zur Höhe der Beiträge und der Zahlweise informiert Sie unsere Satzung und die Beitragsordnung.
Fragen beantworten Ihnen auch gern unsere Beratungsstellen.

Die vorgenannten Leistungen erbringen wir nur im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Diese erfolgt bei:

  • ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen,
  • auch bei Einnahmen aus
    • Kapitalvermögen
    • Vermietung und Verpachtung
    • sonstige Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne),

sofern bei diesen letztgenannten drei Einnahmen die Summe von 13.000 € bzw. bei Ehegatten 26.000 € nicht überschritten wird.

Nutzen Sie Ihre Vorteile.
Es lohnt sich, Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein „Salzland“ e.V. zu werden!