Beitragsordnung
Aufnahmegebühr
Im Gegensatz zu anderen Vereinen erheben wir keine Aufnahmegebühr.
Mitarbeiter-Mitgliedsbeitrag
Der Beitrag der Mitarbeiter ist in Höhe des jeweils niedrigsten Mitgliedsbeitrags incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %) zu entrichten und beträgt brutto 50,00 EUR.
Mitgliedsbeiträge
Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Sie staffeln sich sozial nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds aus sämtlichen Einkunftsarten, im Falle der Zusammenveranlagung auch der des Ehegatten wie folgt:
- Der/die auf der/den Lohnsteuerbescheinigung(en) des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragene(n) Bruttojahresarbeitslohn(löhne) und Versorgungsbezüge, durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen- und Reisekostenpauschalen sowie Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32 b EStG unterliegen, wie z. B. Arbeitslosen-,Eltern-, oder Krankengeld oder ausländischen Einnahmen und
- der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus
- sonstigen Einkünften wie z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten;
- den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken etc (siehe § 21 (1) – (3) EStG) sowie Beteiligungseinkünften aus Vermietung und Verpachtung vor Berücksichtigung eines Verlustes,
- privaten Veräußerungsgeschäften sowie
- dem vorhandenen Kapitalvermögen
- Bei aufgestautem Beratungsbedarf kann die Mitgliedschaft mit rückwirkender Kraft auch für zurückliegende Zeiten begründet werden.
Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages im Sinne von § 7 der Satzung in Anspruch genommen werden. Der Beitrag ist auch fällig, wenn das Mitglied keine Beratung in Anspruch nimmt.
Beitragsstaffel LStHV „Salzland“ e.V.
Jahreseinnahmen | Jahresbeitrag | ||||
---|---|---|---|---|---|
von EUR | bis EUR | netto | 19% USt | insgesamt | |
1 | € 0 | € 11.999,00 | € 42,02 | € 7,98 | € 50,00 |
2 | € 12.000,00 | € 17.999,00 | € 58,82 | € 11,18 | € 70,00 |
3 | € 18.000,00 | € 23.999,00 | € 75,63 | € 14,37 | € 90,00 |
4 | € 24.000,00 | € 29.999,00 | € 88,24 | € 16,79 | € 105,00 |
5 | € 30.000,00 | € 35.999,00 | € 100,84 | € 19,16 | € 120,00 |
6 | € 36.000,00 | € 41.999,00 | € 121,85 | € 23,14 | € 145,00 |
7 | € 42.000,00 | € 49.999,00 | € 142,86 | € 27,14 | € 170,00 |
8 | € 50.000,00 | € 57.999,00 | € 163,87 | € 31,13 | € 195,00 |
9 | € 58.000,00 | € 69.999,00 | € 184,87 | € 35,13 | € 220,00 |
10 | € 70.000,00 | € 210,08 | € 39,92 | € 250,00 |
Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes ändern sich die Gesamtbeiträge entsprechend.
Staßfurt, 12.07.2013
Für den Vorstand
gez. Katrin Koch