Beitragsordnung

Aufnahmegebühr

Im Gegensatz zu anderen Vereinen erheben wir keine Aufnahmegebühr.


Mitarbeiter-Mitgliedsbeitrag

Der Beitrag der Mitarbeiter ist in Höhe des jeweils niedrigsten Mitgliedsbeitrags incl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (19 %) zu entrichten und beträgt brutto 60,00 EUR.


Mitgliedsbeiträge

Die Jahresbeiträge der Mitglieder sind für die Dauer der ungekündigten Mitgliedschaft zu entrichten. Sie staffeln sich sozial nach der Höhe der gesamten Jahreseinnahmen des Mitglieds aus sämtlichen Einkunftsarten, im Falle der Zusammenveranlagung auf der des Ehegatten wie folgt:

  1. Der/die auf der/den Lohnsteuerbescheinigungen des betreffenden Besteuerungsjahres eingetragenen Bruttojahresarbeitslohn(löhne) und Versorgungsbezüge, durch den Arbeitgeber steuerfrei gezahlte Auslösungen, Spesen und Reisekostenpauschalen sowie Bezüge, die dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen, wie z. B. Arbeitslosen-, Eltern-, Krankengeld oder ausländischen Einnahmen und
  2. der jährliche Gesamtbetrag der Einnahmen aus
    1. sonstigen Einkünften wie z. B. Renten, Unterhaltsleistungen und dauernden Lasten;
    2. den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken etc. [siehe § 21 (1) – (3) EStG] sowie Beteiligungseinkünften aus Vermietung und Verpachtung vor Berücksichtigung eines Verlustes,
    3. privaten Veräußerungsgeschäften sowie
    4. dem vorhandenen Kapitalvermögen
  3. Bei aufgestautem Beratungsbedarf kann die Mitgliedschaft mit rückwirkender Kraft auch für zurückliegende Zeiten begründet werden.

Im Mahnverfahren richtet sich der Beitragsanspruch nach der zuletzt erhobenen Beitragsgruppe, bei welcher der Verein im Besteuerungsverfahren tätig war.
Leistungen des Vereins können erst nach Zahlung des jeweiligen Jahresbeitrages im Sinne von § 7 der Satzung in Anspruch genommen werden. Der Beitrag ist auch fällig, wenn das Mitglied keine Beratung in Anspruch nimmt.


Beitragsstaffel LStHV „Salzland“ e.V.

Jahreseinnahmen Jahresbeitrag
von EUR bis EUR netto 19% USt insgesamt
1 € 0 € 11.999,00 € 50,42 € 9,58 € 60,00
2 € 12.000,00 € 17.999,00 € 67,23 € 12,77 € 80,00
3 € 18.000,00 € 23.999,00 € 84,03 € 15,97 € 100,00
4 € 24.000,00 € 29.999,00 € 96,64 € 18,36 € 115,00
5 € 30.000,00 € 35.999,00 € 109,24 € 20,76 € 130,00
6 € 36.000,00 € 41.999,00 € 130,25 € 24,75 € 155,00
7 € 42.000,00 € 49.999,00 € 151,26 € 28,74 € 180,00
8 € 50.000,00 € 57.999,00 € 172,27 € 32,73 € 205,00
9 € 58.000,00 € 69.999,00 € 193,28 € 36,72 € 230,00
10 € 70.000,00 € 99.999,00 € 218,49 € 41,51 € 260,00
11 € 100.000,00 € 149.999,00 € 252,10 € 47,90 € 300,00
12 ab € 150.000,00 € 294,12 € 55,88 € 350,00

Bei einer Änderung des derzeit geltenden Mehrwertsteuersatzes ändern sich die Gesamtbeiträge entsprechend.

Staßfurt, 14.07.2023

Für den Vorstand

gez. Katrin Koch