Checkliste

Auf der Einnahmenseite

  • Lohnsteuerbescheinigung(en)
  • Nachweise über Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Kinderpflege-Krankengeld
  • Steuerfreier Arbeitslohn
  • Jubiläumszuwendung (auch Kopie der Lohnbescheinigung des Monats der Zahlung)
  • Abfindung (ggf. mit Kopie Sozialplan oder Abfindungsvereinbarung, Kopie Arbeitsvertrag)
  • Bei Rentenbezug (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungs- bzw. -unfähigkeitsrente, private Versicherungsrente, Nachweis der VBL oder KVSA zu betrieblichen Renten), bei erstmaligem Rentenbezug auch den Rentenbescheid, ggf. Rentenanpassungsmitteilungen
  • Nachweis über vermögenswirksame Leistungen = Anlage VL (der Bausparkasse oder des Fondssparinstituts)
  • Ggf. Nachweis über die Höhe von Unterhaltsleistungen bei geschiedenen Ehegatten (vorher bitte die Voraussetzungen mit uns abklären)

Bei Vermietungseinkünften

  • Bei Erstberatung: Kopie der Mietverträge, des Kaufvertrags, Baurechnungen, Zinsbescheinigungen
    Alle weiteren Jahre: Nachweis der monatlichen Mieteinnahmen (Kontoauszug)
  • Betriebskostenabrechnungen
  • Nachweis der Verbrauchsabrechnungen wie Gas/Öl/Strom, Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser, Hausversicherungen, Grundsteuer, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, ggf. Wartung der Heizungsanlage, Hausverwalterkosten, Rechnungen über Instandhaltungsmaßnahmen, Müllabfuhr
  • Bei Baudenkmalen: Nachweis über Baudenkmal der zuständigen Behörde, Aufstellung über die Höhe der Sanierungskosten

Bei Kapitaleinkünften

  • Jahressteuerbescheinigungen der Banken oder Bausparkassen
  • Steuerbescheinigung bei einbehaltener Zinsabschlagsteuer aus gekündigten Lebensversicherungen

Kinder

  • unter 1 Jahr: Geburtsurkunde
  • bis 14 Jahre: Nachweis der Betreuungskosten (Kita, Hort, Tagesmutter, Babysitter)
  • über 18 Jahre: Schulbescheinigung, Lehrvertrag und Kopie der Jahressteuerbescheinigung des Kindes, BAföG-Bescheid, BAB-Bescheid
  • Schulgeldbescheinigung
  • Im Ausland: Familienstandsbescheinigung
  • Bei verheirateten Kindern mit Kindergeldanspruch: Einkommensnachweis des Ehegatten
  • Bitte die steuerliche Identifikationsnummer des/der Kindes/r vorlegen

Auf der Ausgabenseite

Werbungskosten

  • Gewerkschaftsbeiträge, Unfallversicherung, ggf. nachgewiesener Anteil Rechtsschutz Arbeitsrecht
  • Bewerbungskosten (Kopier-, Foto-, Porto-, Fahrtkosten, Bewerbungsmappen)
  • Bescheinigung über durchgeführte Dienstreisen
  • Nachweis Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit
  • Km-Nachweis zu auswärtigen Einsatzstellen, Jahresfahrleistung nachweisen
  • Entfernung Wohnung-Arbeitsstätte, Anzahl der Fahrten, ggf. Fahrgemeinschaft
  • Arbeitsmittel (Werkzeug, Berufsbekleidung, Computer, Fachliteratur, Büromaterial)
  • Bei doppelter Haushaltsführung Kostennachweis (Miete, Nebenkosten, notwendige Ausstattung)
  • Steuerberatungskosten
  • Fortbildungskosten (Meisterschule, Techniker-Lehrgang, EDV-Kurs, ggf. Lkw-Führerschein)
  • Nachweis Arbeitsgerichtsprozess
  • Berufsbedingte Telefon- oder Internetkosten
  • Beruflich bedingte Umzugskosten
  • Beruflich bedingte Gefälligkeitsgeschenke mit Nachweis Arbeitgeber, dass hierzu keine Erstattung vorlag

Sonderausgaben

  • Versicherungsnachweis (Lebens-, Kranken-, Unfall-, private Haftpflicht-, Autoversicherung)
  • „Riesterrente“ – Bescheinigung des Anbieters gem. § 10a Abs. 5 EStG + Sozialversicherungs- Nummer
  • „Rürup“- oder Basisrente – Bescheinigung über Beiträge, Kopie Versicherungsvertrag und steuerliche Hinweise dazu
  • Spendennachweise (Rotes Kreuz, Malteser, AWO, Johanniter, ASB, Caritas und andere kirchliche Einrichtungen)
  • Parteibeiträge und – Spenden
  • Einzahlungen in einen Stiftungsstock
  • Unterhaltszahlungen an den geschiedenen Ehegatten (bitte die Voraussetzungen mit uns abklären)

Außergewöhnliche Belastungen

  • Krankheitskosten (Physiotherapie, Zahnarzt, Augenarzt, Frauenarzt, Krankenhausaufenthalt, Kur, Heilpraktiker, bei Ehepaaren ggf. künstl. Befruchtung)
  • Scheidungskosten (nur in Ausnahmefällen zulässig)
  • Beerdigungskosten, soweit diese über den Wert des Nachlasses hinausgehen
  • Unterhaltszahlungen an Kinder, Lebenspartner, Eltern, Großeltern (in verschiedenen Fremdsprachen bei uns erhältlich)
  • Haushaltshilfekosten
  • Kosten im Pflegeheim
  • Zu haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerrechnungen siehe gesonderte Hinweise
  • Kopie Schwerbeschädigtenausweis bzw. anderweitiger Nachweis des Grades der Behinderung

Wichtig Bei Erstberatung/Neuaufnahme!
Bitte alte Steuerbescheide mitbringen sowie eigene steuerliche Identifikationsnummer(n) und gültigen Personalausweis vorlegen

Bitte beachten!!!

Weitere Abzugsmöglichkeiten durch haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerarbeiten

Haushaltsnahe Dienstleistungen

  • Fensterputzer, Rasenmäher, Heckenschneider, private Haushaltshilfe beim Kochen, Bügeln, Reinigung der Wohnung oder des Hauses
  • Schneeräumen
  • Privater Umzugsservice

Handwerkerleistungen

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden
  • Dachreparaturen, Fassadenarbeiten
  • Malern von Türen, Fenstern, Schränken (Wandschränken), Heizungsanlagen
  • Schornsteinfeger, Heizungswartung
  • Modernisierungen in Bad und Küche (auch neue Einbauküche)
  • Reparaturen an Kühlschrank, Waschmaschine, Fernsehgerät, Computer
  • Gartenarchitektenarbeiten
  • Pflasterarbeiten am Grundstück

Zu beachten ist bei allen aufgeführten Leistungen:

Maßgeblich ist nicht das Material, sondern ausschließlich der Arbeitslohn, einschließlich der in Rechnung gestellten Fahrtkosten und Maschinen zzgl. Umsatzsteuer. Sämtliche Arbeiten müssen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht sein (nicht begünstigt ist die Reparatur von Haushaltsgeräten in der Werkstatt!).
Die Arbeitskosten müssen separat ausgewiesen sein. Ggf. beim Handwerker nochmals vorsprechen.
Die Bezahlung ist zwingend über Bank/Sparkasse vorzunehmen und per Kontoauszug nachzuweisen. Barzahlungen sind ausgeschlossen.
Private Haushaltshilfen sind durch Nachweis der Aufwendungen bei der Bundesknappschaft nachzuweisen.
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften ist der prozentuale Anteil gem. Beteiligungsverhältnisses individuell zu berechnen und nachzuweisen, analog bei Verwalterkosten.
Bei Mietern sind die entsprechenden Nachweise zwingend den Nebenkostenabrechnungen zu entnehmen und durch Kontoauszug der Zahlung nachzuweisen.